Die Erdbestattung ist immer noch die meistgewünschte Bestattungsart. Dies liegt an der Tradition, dass die meisten Familien Erdgrabstätten besitzen die von Generation zu Generation übertragen werden. Die Ruhezeiten betragen je nach Bodenbeschaffenheit zwischen zwanzig und dreißig Jahre. Nur nach dieser Zeit kann wieder eine Erdbestattung vorgenommen werden. In den Satzungen der Friedhofsverwaltung wird festgelegt wer eine Grabstätte erwerben kann.
Im Regelfall darf davon ausgegangen werden, dass man in der Stadt oder Gemeinde in der sich der Wohnsitz befindet, eine Grabstätte erwerben kann. In Einzelfällen in denen Friedhöfe nur noch wenig freie Flächen zur Verfügung haben, sind besondere Einschränkungen möglich.